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   LSG Hessen, 04.12.2002 - L 3 U 647/99   

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LSG Hessen, 04.12.2002 - L 3 U 647/99 (https://dejure.org/2002,14788)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.12.2002 - L 3 U 647/99 (https://dejure.org/2002,14788)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - L 3 U 647/99 (https://dejure.org/2002,14788)
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  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2002 - L 3 U 647/99
    So wird in § 548 Abs. 3 RVO (jetzt § 7 Abs. 2 SGB VII) einerseits ausdrücklich klargestellt, dass -- im Rahmen einer betriebsbedingten Tätigkeit -- ein verbotswidriges Handeln des Versicherten, zu dem auch ein Verstoß gegen gesetzliche -- auch strafrechtlich bewehrte -- Verbote gehört, die Annahme eines Versicherungsfalls in Gestalt des Arbeitsunfalls nicht ausschließt, selbst wenn dieser bei einem nicht rechtswidrigen Handeln nicht eingetreten wäre (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10; Brackmann, a.a.O., § 7 SGB VII, Rdnr. 16 ff.).

    Damit wird vorausgesetzt, dass der Unfallversicherungsschutz bei diesen -- qualifiziert strafbaren, auch vorsätzlich begangenen Handlungen grundsätzlich zuerst einmal bestehen bleibt, der innere Zusammenhang zwischen dem Unfall und der versicherten Tätigkeit also durch dieses Verhalten nicht von selbst entfällt, sondern vielmehr regelmäßig mit der Folge des Entstehens von Leistungsansprüchen gegeben ist und erst die Entschädigung im Wege des pflichtgemäßen Ermessens des Unfallversicherungsträgers zeitlich begrenzt oder unbegrenzt gekürzt oder ganz versagt werden kann (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10; SozR 3-2200 § 550 Nr. 21; Brackmann, a.a.O., § 101 SGB VII, Rdnr. 15 ff.: Kasseler Komm./Ricke, § 101 SGB VII, Rdnr. 7).

    Vielmehr kann die sog. selbstgeschaffene, erhöhte Gefahr erst dann Bedeutung gewinnen, wenn ihr selbstständige, betriebsfremde Motive zugrunde liegen, d.h. eine gemischte, sowohl betrieblichen als auch privaten Zwecken dienende Tätigkeit zur Beurteilung steht (u.a. BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10; BSG SozR 3-2200, § 550 Nr. 21; BSG SozR 2200 § 548 Nrn. 60, 93; Brackmann, a.a.O., § 8 SGB VII, Rdnr. 171 Stichwort "Gefahr" und § 7 SGB VII Rdnr. 18; Lauterbach, Unfallversicherung, § 8 SGB VII, Rdnr. 246 ff.).

    Damit haben sich das SG und die Beklagte jedoch weiter nicht befasst, weil sie es für eine "Unterbrechung des Kausalzusammenhangs wegen selbstgeschaffener Gefahr" abweichend von der dazu ergangenen Rechtsprechung des BSG und auch des von der Klägerin angeführten Urteils vom 29. Februar 1968 -- offenbar in Anlehnung an die hier nicht einschlägige Rechtsprechung zu Unfällen aufgrund nicht betriebsbedingter Fahruntüchtigkeit z.B. infolge von Alkoholgenuss (s. dazu BSG SozR 2200 § 548 Nrn. 4, 77; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) -- haben ausreichen lassen, dass der Versicherte bei Gabe von Fremdblutderivaten wahrscheinlich bzw. höchstwahrscheinlich nicht an den Auswirkungen der allein wegen der Arbeitsunfallfolgen durchgeführten Operation in Form einer schweren Blutung verstorben wäre.

  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R

    wilde Motorradfahrt zur Meisterschule - Auch ein in strafbarer Weise (§ 315c

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2002 - L 3 U 647/99
    Damit wird vorausgesetzt, dass der Unfallversicherungsschutz bei diesen -- qualifiziert strafbaren, auch vorsätzlich begangenen Handlungen grundsätzlich zuerst einmal bestehen bleibt, der innere Zusammenhang zwischen dem Unfall und der versicherten Tätigkeit also durch dieses Verhalten nicht von selbst entfällt, sondern vielmehr regelmäßig mit der Folge des Entstehens von Leistungsansprüchen gegeben ist und erst die Entschädigung im Wege des pflichtgemäßen Ermessens des Unfallversicherungsträgers zeitlich begrenzt oder unbegrenzt gekürzt oder ganz versagt werden kann (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10; SozR 3-2200 § 550 Nr. 21; Brackmann, a.a.O., § 101 SGB VII, Rdnr. 15 ff.: Kasseler Komm./Ricke, § 101 SGB VII, Rdnr. 7).

    Damit haben sich das SG und die Beklagte jedoch weiter nicht befasst, weil sie es für eine "Unterbrechung des Kausalzusammenhangs wegen selbstgeschaffener Gefahr" abweichend von der dazu ergangenen Rechtsprechung des BSG und auch des von der Klägerin angeführten Urteils vom 29. Februar 1968 -- offenbar in Anlehnung an die hier nicht einschlägige Rechtsprechung zu Unfällen aufgrund nicht betriebsbedingter Fahruntüchtigkeit z.B. infolge von Alkoholgenuss (s. dazu BSG SozR 2200 § 548 Nrn. 4, 77; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) -- haben ausreichen lassen, dass der Versicherte bei Gabe von Fremdblutderivaten wahrscheinlich bzw. höchstwahrscheinlich nicht an den Auswirkungen der allein wegen der Arbeitsunfallfolgen durchgeführten Operation in Form einer schweren Blutung verstorben wäre.

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2002 - L 3 U 647/99
    Dass die Klägerin durch Nichterteilung der Zustimmung zu Fremdbluttransfusionen auf Drängen der Ärzte nach Auftreten der schweren, unstillbaren Blutung den Tod des Verletzten mit direktem oder bedingtem Vorsatz herbeigeführt hat (§ 553 Satz 2 RVO), steht von vornherein ebenfalls nicht zur Debatte, weil die Klägerin an die präoperative Ablehnung von Fremdbluttransfusionen seitens des Versicherten ebenso wie die behandelnden Ärzte rechtlich gebunden war und diese Entscheidung allenfalls bei wirksamer gerichtlicher Bestellung zur Betreuerin des Versicherten hätte korrigieren können (s. dazu auch Ohler in NJW 2002, S. 194; Bender in MedR, 1999, S. 260; Bergmann in KH 1999, S. 315).

    Da die Ablehnung von Fremdbluttransfusionen Ausdruck einer Glaubensüberzeugung des Versicherten war, die unter dem Schutz des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG steht (s. Öhler in NJW 2002, S. 194), hatte er für diese Entscheidung objektiv und subjektiv einen "wichtigen Grund" im Sinne des § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I (s. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 80 h); die Zustimmung zu Fremdbluttransfusionen war ihm, jedenfalls soweit es um seine eigene Gesundheit und sein eigenes Leben ging, nicht zuzumuten (s. auch OLG Hamm in NJW 1968, S. 212; Bender in MedR 1999, S. 260).

  • LSG Niedersachsen, 09.01.1979 - L 7 Ar 118/77
    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2002 - L 3 U 647/99
    Aus Art. 4 GG muss jedoch eine mittelbare Drittwirkung in das einfache Gesetzesrecht abgeleitet werden, in dem Art. 4 GG Ausdruck einer objektiven Wertordnung mit Verfassungsrang ist und bei der Auslegung wertausfüllungsbedürftiger und wertausfüllungsfähiger Begriffe des einfachen Gesetzesrechts wie "Zumutbarkeit", "wichtiger Grund", "Verantwortlichkeit" heranzuziehen ist (s. auch LSG Celle zum Zumutbarkeitsbegriff in § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFG in NJW 1980, S. 2431).
  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2002 - L 3 U 647/99
    Vielmehr bleibt das Stammrecht erhalten, das Entstehen und Fortbestehen von Ansprüchen wird nicht gehindert (BSG SozR 3-1200 § 66 Nr. 3; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 603 b ff.).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90

    Unfallfremde Gesundheitsstörung infolge zusätzlicher Mitbehandlung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2002 - L 3 U 647/99
    An der wesentlichen sachlichen und kausalen Verknüpfung zwischen dem Wegeunfall und dem Zweck des zum Tode führenden ärztlichen Eingriffs vom 17. Mai 1992 änderte sich selbst dann nichts, wenn entgegen der Beurteilung der Ärzte der Endo-Klinik H und im Übrigen auch der Ärzte der Universitätsklinik B laut telefonischer Mitteilung an die Beklagte vom 27. Januar 1995 sowie des Sachverständigen Prof. Dr. von B eine Indikation zur Operation nicht bestanden hätte oder jedenfalls eine andere, weniger blutreiche Operation hätte durchgeführt werden können oder müssen, wie lediglich Prof. Dr. G in seinem Gutachten vom 30. Juli 1997 meinte (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 5. August 1993 -- 2 RU 34/92 --; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13 und SozR 2200 § 548 Nr. 59).
  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 34/92

    Gewährung von Verletztenrente infolge eines erlittenen Arbeitsunfalls -

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2002 - L 3 U 647/99
    An der wesentlichen sachlichen und kausalen Verknüpfung zwischen dem Wegeunfall und dem Zweck des zum Tode führenden ärztlichen Eingriffs vom 17. Mai 1992 änderte sich selbst dann nichts, wenn entgegen der Beurteilung der Ärzte der Endo-Klinik H und im Übrigen auch der Ärzte der Universitätsklinik B laut telefonischer Mitteilung an die Beklagte vom 27. Januar 1995 sowie des Sachverständigen Prof. Dr. von B eine Indikation zur Operation nicht bestanden hätte oder jedenfalls eine andere, weniger blutreiche Operation hätte durchgeführt werden können oder müssen, wie lediglich Prof. Dr. G in seinem Gutachten vom 30. Juli 1997 meinte (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 5. August 1993 -- 2 RU 34/92 --; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13 und SozR 2200 § 548 Nr. 59).
  • OLG Hamm, 10.10.1967 - 3 Ss 1150/67
    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2002 - L 3 U 647/99
    Da die Ablehnung von Fremdbluttransfusionen Ausdruck einer Glaubensüberzeugung des Versicherten war, die unter dem Schutz des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG steht (s. Öhler in NJW 2002, S. 194), hatte er für diese Entscheidung objektiv und subjektiv einen "wichtigen Grund" im Sinne des § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I (s. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 80 h); die Zustimmung zu Fremdbluttransfusionen war ihm, jedenfalls soweit es um seine eigene Gesundheit und sein eigenes Leben ging, nicht zuzumuten (s. auch OLG Hamm in NJW 1968, S. 212; Bender in MedR 1999, S. 260).
  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 39/80

    Arbeitsunfall - Mittelbare Unfallfolge - Feststellung weiterer Unfallfolgen -

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2002 - L 3 U 647/99
    An der wesentlichen sachlichen und kausalen Verknüpfung zwischen dem Wegeunfall und dem Zweck des zum Tode führenden ärztlichen Eingriffs vom 17. Mai 1992 änderte sich selbst dann nichts, wenn entgegen der Beurteilung der Ärzte der Endo-Klinik H und im Übrigen auch der Ärzte der Universitätsklinik B laut telefonischer Mitteilung an die Beklagte vom 27. Januar 1995 sowie des Sachverständigen Prof. Dr. von B eine Indikation zur Operation nicht bestanden hätte oder jedenfalls eine andere, weniger blutreiche Operation hätte durchgeführt werden können oder müssen, wie lediglich Prof. Dr. G in seinem Gutachten vom 30. Juli 1997 meinte (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 5. August 1993 -- 2 RU 34/92 --; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13 und SozR 2200 § 548 Nr. 59).
  • BSG, 29.02.1968 - 2 RU 246/64

    Folgen des Arbeitsunfalls - Tod als Unfallfolge - Kausalzusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2002 - L 3 U 647/99
    Im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität hat das BSG in der gesetzlichen Unfallversicherung diesen Gesichtspunkt -- soweit erkennbar -- zuletzt in dem von der Klägerin angeführten Urteil vom 29. Februar 1968 -- 2 RU 246/64 -- (= BSGE 28, 14 = SozR § 548 RVO Nr. 10 = SGb 1968, 445; s.a. Brackmann, a.a.O., § 8 SGB VII, Rdnrn. 403, 319 und § 63 SGB VII Rdnr. 14) angewandt, das sich mit den Ansprüchen der Hinterbliebenen eines Versicherten befasst, der unmittelbar nach einem Arbeitsunfall im Krankenhaus gegen dringenden ärztlichen Rat eine Behandlung ablehnte, von der angenommen wurde, dass sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sein Leben gerettet hätte.
  • BSG, 29.01.1971 - 2 RU 186/67
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